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Erntefreigabe bei ASP
Drohnen als Schlüsseltechnologie in der Schwarzwildbejagung
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) erfordert ein konsequentes Management der Wildtierpopulation. In von ASP betroffenen Gebieten gelten strenge jagdrechtliche Einschränkungen, insbesondere in den eingerichteten Restriktionszonen. Sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind, kann eine sogenannte Erntefreigabe erteilt werden – unter strikten Auflagen. Drohnen mit Wärmebildkamera spielen dabei eine immer wichtigere Rolle zur Fallwildsuche, Überwachung und Koordination der Jagd.
ASP-Zonen: Einschränkungen und Bedingungen für die Erntefreigabe
Nach einem bestätigten ASP-Fall wird das betroffene Gebiet in drei Zonen unterteilt:
- Kernzone: direkter Seuchenherd, keine Jagd erlaubt
- Gefährdungszone: angrenzender Bereich mit eingeschränkter Jagd
- Überwachungszone: Beobachtungsgebiet mit besonderen Auflagen
Eine Erntefreigabe ist erst möglich, wenn Maßnahmen wie die systematische Fallwildsuche erfolgreich abgeschlossen wurden und sich das Seuchengeschehen stabilisiert hat.
Wie Drohnen die ASP-Bekämpfung unterstützen
Effiziente Fallwildsuche mit Wärmebilddrohnen
Drohnen ermöglichen die schnelle und flächendeckende Suche nach verendeten Wildschweinen – insbesondere in unübersichtlichem Gelände. Wärmebildtechnik macht Kadaver selbst bei dichter Vegetation sichtbar, wodurch Seuchenschwerpunkte frühzeitig erkannt werden können.
Populationsmonitoring u. Wildvergrämung
Mit Drohnen lässt sich der Bestand an Schwarzwild präzise erfassen. Diese Daten dienen als Entscheidungsgrundlage für die Behörden. Zusätzlich können Drohnen zur Vergrämung von Wild aus Sperrzonen eingesetzt werden.
Dokumentation u. Kontrolle der Jagdausübung
Drohnen können genutzt werden, um Strecken zu dokumentieren, Jagdaktivitäten zu überwachen und Hygienevorgaben zu kontrollieren. Besonders in stark überwachten Gebieten ist diese technische Unterstützung wertvoll.
Rechtliche Rahmenbedingungen für den Drohneneinsatz
Die Nutzung von Drohnen in ASP-Zonen ist nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt. Jäger müssen sich an die EU-Drohnenverordnung halten (inkl. Fernpiloten-Zeugnis, Versicherung, Kennzeichnung). Zudem ist der Einsatz zur aktiven Bejagung meist nicht erlaubt, wohl aber zur Aufklärung und Revierbeobachtung.
Fazit: Drohnentechnologie erleichtert ASP-Management
Die Erntefreigabe bei ASP erfordert ein sorgfältiges Vorgehen. Drohnen leisten hierbei einen entscheidenden Beitrag – von der Fallwildsuche über das Monitoring bis hin zur Einhaltung der Jagdvorgaben. In enger Zusammenarbeit mit den Behörden kann so eine sichere und effektive Schwarzwildbejagung erfolgen – im Sinne von Seuchenschutz, Tierschutz und Weidgerechtigkeit.
Kontakt u. Einsatzanfrage:
E-Mail: info@wildflug.eu
Telefon:
01772621194
